Arbeitgeber müssen für ihre versicherungspflichtigen Angestellten, Arbeitgeber oder Auszubildenden 50% der Beiträge für die Krankenversicherung zahlen (§249 SGB V). Bei Geringverdiener muss der Arbeitgeber den Beitrag allein tragen. Dies betrifft Beschäftigte deren monatilicher Verdienst die Grenze von 400 Euro nicht überschreitet.