Arbeiter die die Jahresarbeitsentgeltgrenze unterschreiten gelten als versicherungspflichtig. Diese Grenze liegt bei 40.500 Euro jährlich, 3.375 Euro monatlich (Stand 2002).
Arbeiter die die Jahresarbeitsentgeltgrenze unterschreiten gelten als versicherungspflichtig. Diese Grenze liegt bei 40.500 Euro jährlich, 3.375 Euro monatlich (Stand 2002).