Unter der Approbation versteht man die Genehmigung von der zuständigen Behörde des Landes für die Ausübung des ärztlichen Berufes. Eine gesonderte Zulassung ist für die Vertragsärztliche Tätigkeit erforderlich.
Unter der Approbation versteht man die Genehmigung von der zuständigen Behörde des Landes für die Ausübung des ärztlichen Berufes. Eine gesonderte Zulassung ist für die Vertragsärztliche Tätigkeit erforderlich.