Aus den Beiträgen werden ausreichend Rückstellungen gebildet, so dass die in Zukunft fällig werdenden Versicherungsleistungen ausreichend gedeckt werden können. Dieses Verfahren nennt man Anwartschaftendeckungsverfahren. Verzichtet werden kann auf dieses Verfahren in der Regel nur dann wenn in die Zahl der Leistungsempfänger und der beitragzahlenden Leistungsanwärter ungefähr gleich ist und gleich bleiben wird.