Der Versicherer muss den Antragsteller von der Antragsannahme unterrichten, dann kommt der Versicherungsvertrag zustande. Dem Antragsteller wird eine spezielle Annahmeerklärung oder der Versicherungsschein zugestellt.
Der Versicherer muss den Antragsteller von der Antragsannahme unterrichten, dann kommt der Versicherungsvertrag zustande. Dem Antragsteller wird eine spezielle Annahmeerklärung oder der Versicherungsschein zugestellt.