Antennenanlagen sind grundsätzlich nicht in der Hausratversicherung mitversichert. Eine Ausnahme bildet ein Blitzeinschlag auf dem eigenen Grundstück.
Antennenanlagen sind grundsätzlich nicht in der Hausratversicherung mitversichert. Eine Ausnahme bildet ein Blitzeinschlag auf dem eigenen Grundstück.