Kann ein Versicherter eine zeitlang, zum Beispiel wegen Krankheit oder wegen Schwangerschaft, Mutterschutz oder Schutzfristen nach dem Mutterschutzgesetz, einer versicherte Beschäftigung nicht nachgehen, nennt man diese Periode Anrechnungszeit. Diese Zeitspanne wird bei der Berechnung der Rentenversicherung voll berücksichtigt.