Die Anmeldung zu einem Gruppenversicherungsvertrag muss der Versicherungsnehmer (z.B. Arbeitgeber) vornehmen. Die Krankenversicherungen lehen keinen ab, verlangen jedoch häufig eine Gesundheitsprüfung.
Die Anmeldung zu einem Gruppenversicherungsvertrag muss der Versicherungsnehmer (z.B. Arbeitgeber) vornehmen. Die Krankenversicherungen lehen keinen ab, verlangen jedoch häufig eine Gesundheitsprüfung.