Zu den freien Berufen gehören: heilkundlich Berufe (Ärzte, Zahnärzte, Tierärzte, Apotheker, usw.), rechts- und wirtschaftsberatende Berufe (Rechtsanwäte, Notar, usw.), technische und naturwissenschaftliche Berufe (Architekte, Sachverständige, usw.), pädagogische und psychologische Berufe und publizistische und künstlerische Berufe (Maler, Schriftsteller, usw.). Die Berufe müssen nicht in die Handwerkerrolle, ins Handelsregister eingetragen werden und unterliegen nicht der Gewerbeanmeldung.