Eine Rechtsschutzversicherungsvertrag kann von beiden Seiten angefochten werden. Gründe für diese Anfechtung können zum einen arglistige Täuschung und zum anderen Irrtum des Versicherers oder des Versicherungsunternehmens sein.
Eine Rechtsschutzversicherungsvertrag kann von beiden Seiten angefochten werden. Gründe für diese Anfechtung können zum einen arglistige Täuschung und zum anderen Irrtum des Versicherers oder des Versicherungsunternehmens sein.