Wird eine andere Versorgungsform gewährt als die, welche in den Richtlinien als Regelversorgung angegeben ist, so spricht man von andersartiger Versorgung. Die Krankenkasse zahlt bei einer anersartigen Versorgung den Betrag der bewilligten Festzuschüsse. Die Rechnung des Zahnarztes geht direkt an den Versicherten.