Ab dem 58. Lebensjahr ist es möglich in Altersteilzeit zu gehen. Dem Arbeitnehmer ist hier die Möglichkeit gegeben Schritt für Schritt in den Ruhestand zu gehen. Voraussetzung ist jedoch, dass der Arbeitgeber die Altersteilzeit auch gewährt, zum Beispiel weil es im Tarifvertrag, der Betriebsvereinbarung oder im Einzelgespräch so vereinbart wurde.