Bis zur Volljährigkeit sind Kinder beitragsfrei Familienversichert (§ 10 Abs 2 Nr. 1 SGB V). Wenn das Kind keiner eigenen Arbeit nachgeht verlängert sich die Dauer bis zum 23. Lebenjahr. Wenn das Kind eine Schul- oder Berufsausbildung besucht oder ein freiwilliges soziales oder ökologisches Jahr ableistet ist es bis zum 25. Lebensjahr mitversichert. (§ 10 Abs. 2 SGB V).