Die allgemeine Wartezeit beträgt drei Monate. Sie betrifft alle Leistungen der privaten Krankheitskostenvollversicherung und Krankenhaustagegeldversicherung. Bei einem unmittelbaren Wechsel aus einer gesetzlichen Krankenversicherung entfällt diese. Der Versicherungsnehmer muss jedoch mindestens acht Monate davor dort versichert gewesen sein.