Wenn die Versicherungssumme eine bestimmte Grenze übersteigt oder ein gewisses Eintrittsalter der zu versicherten Person überschritten ist, wird bei Lebensversicherungen eine ärztliche Untersuchung angeordnet. Den Arzt darf der Versicherungsnehmer selber wählen und die Kosten für die Untersuchung muss die Versicherung übernehmen.