Die Ärztlichen Stellen sind für die Überwachung der Qualität von Röntgenaufnahmen zuständig. Zu ihren Aufgaben gehört die Beratung der Ärzte sowie der Strahlenschutzverantwortlichen wie man eine Verringerte Strahlenbelanstung erreicht. Röntgenaufnahmen müssen den Ärztlichen Stellen zugänglich gemacht werden (§ 16 Abs. 3 Röntgenverordnung).