Es ist die Aufgabe der Ärztekammer, die Berufsinteressen der Ärzte zu fördern und zu vertreten. Des weiteren müssen sie die Berufspflicht ihrer Mitglieder kontrollieren und überwachen. Sie sind für Fortbildungen und Weiterbildungen zuständig und sollen den öffentlichen Gesundheitsdienst beim Erfüllen seiner Aufgaben unterstützen.