Bei der privaten Krankenversicherung gibt es zwei Äquivalenzprinzipe: die Risikoäquivalenz und die Leistungsäquivalenz. Die ersteres Äquivalenzrelation meint bei verschiedenem Risiko gleiche Leistung zu verschiedenen Beiträgen. Die zweite meint verschiedene Leistungen zu verschiedenen Beiträgen bei gleichem Risiko.