Das Äquivalenzprinzip meint das Verhältnis zwischen den Ausgaben der Versicherung in Bezug auf eingetretene Versicherungsfälle und den Prämienzahlungen des Versicherten.
Das Äquivalenzprinzip meint das Verhältnis zwischen den Ausgaben der Versicherung in Bezug auf eingetretene Versicherungsfälle und den Prämienzahlungen des Versicherten.