Die Regel für das Mitversichern von Adoptivkindern ist meist folgende: Das Kind darf nicht älter sein als 16 Jahre, dann kann es, wenn ein Teil der Adoptiveltern mindestens drei Monate bei der gleichen Krankenversicherung versichert ist, zu den Bedingungen des Elternteils mitversichert werden. Diese Regel gilt auch für ausländische Adoptivkinder.