Wenn Angaben im Versicherungsantrag von den Angaben im Versicherungsschein abweichen bedeutet dies zunächst, dass die Versicherungsgesellschaft den im Antrag vereinbarten Leistungsumfang zu diesen Bedingungen ablehnt. Die Versicherung, incl. Der im Versicherungsschein gemachten Änderungen ist dann rechtskräftig wenn der Antragsteller nicht innerhalb einer Frist von 4 Wochen schriftlich widerspricht (§ 5 Abs. 1 VVG).