Die Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) und die Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) regeln die Vergütung für die beruflichen Leistungen bei Ärzten bzw. Zahnärtzten. Möchte der Arzt eine über den Rahmen dieser Gebührenordnung hinausgehende Gebührenerhöhung stellen, muss er bestimme Kriterien erfüllen. Zum einen muss die Vereinbarung vom Arzt persönlich mit dem Patienten verhandelt werden. Außerdem muss die Vereinbarung, incl. Nummer und Bezeichnung der Leistung sowie der vereinbarte Steigerungssatz, in schriftlicher Form, vor der Leistungserbringung, vorliegen. Eine medinzinische Begründung ist grundsätzlich nicht nötig.