Laut § 4 Ziff. I 5 AHB sind Schäden durch Abwässer in der Allgemeinen Haftpflichtversicherung ausgeschlossen. Anders ist es in der Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung. Hier sind Schäden durch häusliche Abwasser, incl. Sachschäden durch Rückstau des Straßenkanals, mitversichert. Gewerbliche bzw. industrielle Abwässer sind aber in jedem Fall ausgeschlossen.