Eine Abtreibung wird im Zusammenhang mit der Medizin verstanden und bedeutet im engeren Sinne das Verhindern einer Geburt bzw. den Abbruch der Schwangerschaft. In der heutigen Zeit ist dies eine häufig verwendete Methode um eine ungewollte Schwangerschaft abzubrechen. Siehe auch: Schwangerschaftsabbruch – Bei einem nicht rechtswidrigen Schwangerschaftsabruch besteht für gesetzlich Krankenversicherte ein Anspruch auf Leistungen. Der Schwangerschaftsabbruch muss jedoch in einem Krankenhaus oder in einer gesetzlich vorgesehenen Einrichtung erfolgen (§ 24 b SGB V). Nicht rechtswidrig ist ein Schwangerschaftsabbruch zum Beispiel bei kriminologischer, eugenische oder medizinischer Indikation.