Im Gesundheitswesen wird der Begriff Abteilungspflegesatz verwendet. Im Krankenhaus ist ein Abteilungspflegesatz für die Leistungen zu vereinbaren, die nicht mit Fallpauschalen und Sonderentgelten vergütet werden. Das Entgelt wird für ärztlche und pflegerische Tätigkeiten für jede selbstständige Abteilung des Krankenhauses bezahlt. Abteilungspflegesätze richten sich hauptsächlich an Abteilungen die Querschnittsgelähmte, Schwerst-Schädel-Hirn-Verletzte, Schwerbrandverletzte, onkologisch zu behandelnde Patienten, Dialysepatienten oder AIDS-Patienten. Der Abteilungspflegesatz wird für sämtliche Abteilungen bereitgestellt, die bettenführend sind.