siehe Abschreibepolice: Verwendet wird der Begriff Abschreibepolice allgemein im Zusammenhang mit Versicherungen beim Transport von Waren. Die Abschreibepolice bezeichnet man ungemein auch als Generalpolice. Sie dient der Vereinfachung in der Warentransportversicherung. Bei der Abschreibungspolice werden die jeweils ausgenutzten Beträge abgeschrieben, wodurch die Versicherungssumme um diese ständig vermindert wird. Allerdings wird die Abschreibepolice heutzutage nurnoch selten verwendet. Die dazugehörige Abschreibesumme wird vom Versicherungsnehmer im Voraus gezahlt. Erst wenn die Versicherungssumme komplett abgeschrieben wurde, besteht für den Versicherungsnehmer die Option, den Schutz zu erneuern.