Der Abschlussagent ist der Vertreter der Versicherungssgesellschaft, der unter anderem zum Abschluss von Verträgen bevollmächtigt ist oder zur Erteilung von Deckungszusagen. Siehe auch „Abschlusskosten“: Zu den Abschlusskosten gehören: Abschlussprovision, Gehälter und Provision der Außendienstmitarbeiter, Druck von Anträgen, Kosten der Antrags- oder Risikoprüfung, Tarifmaterial und Versicherungsbedingugnen sowie Werbung. Sie sind Bestandteil der Betriebskosten (auch als Erwerbskosten bekannt). Verwendet wird der Begriff Abschlusskosten im Zusammenhang mit Versicherungen, die beispielsweise Abschlussagenten zu den Versicherungsnehmern um somit die Versicherungen an die Kunden zu vermitteln. Die Höhe der Abschlussprovision ist je nach Tarif und Versicherungsgesellschaft unterschiedlich, demnach sind die Abschlusskosten vorab nicht kalkulierbar.