ABRV bedeutet Allgemeine Bedingungen für die Reiserücktrittskostenversicherung. Sollte der Versicherte aus gewissen Gründen die Reise nicht antreten können, so schützt die Reiserücktriffskostenversicherung den Versicherten vor den anfallenden Kosten. In den ABRV ist genau geregelt, unter welchen Bedingungen welche Leistungen erfüllt werden. Folgende Fälle werden übernommen: Schwangerschaft, unerwartete – schwere Erkrankung, Unfallverletzung, Tod oder Impfunverträglichkeit aber auch weitere Fälle wie anfallende Klausuren, Kündigung der Arbeitsstelle, Schäden am Eigentum uvm. Eine derartige Versicherung ist demnach sinnvoll, wenn eine teure Reise geplant und gebucht wird, und ungewiss ist, ob diese angetreten werden kann.