ABRK bedeutet Allgemeine Bedingung für die Reparaturkosten von Kraftwagen. Man verwendet diesen Begriff bei Repparaturkostenversicherungen von Personenkraftwagen (bis maximal 4 Tonnen Gesamtgewicht). Hierbei können Bestandteile versichert werden wie Getriebe oder Motor, allerdings lassen sich wie bei vielen Versicherungen weitere Bereiche mitversichern (hierbei fallen höhere Prämienzahlungen an). Folgende Teile sind versichert: Zündkerzen, Dichtungen, Schläuche oder Rohrleitungen, hingegen sind nicht versichert: Öl und Fett, diverse Schrauben oder Teile, die nicht vom Hersteller zugelassen wurden. In den ABRK wird festgehalten, welche Leistungen unter welchen Voraussetzungen erfüllt werden.