Zur Rechtfertigung einer persönlichen Leistung muss der Chefarzt das Vorgespräch mit dem Patienten führen und die erforderlichen Untersuchungen sowie die Primärmedikation durchführen. Ist dies nicht der Fall, erhält der Patient lediglich die allgemeinen Leistungen des Krankenhauses und diese sind in den entsprechenden Krankenhausentgelten bereits enthalten. Die Abrechnung über eine persönliche Leistung wird demnach gestellt, wenn ein Arzt gegenüber des Patienten eine Leistung erbringt. Hierfür ist ausschlaggebend, dass die Leistung tatsächlich durch den Arzt (Chefarzt) erfolgt sein muss und nicht etwa über einen Stationsarzt oder Gehilfen. Bei dem Erhalt einer persönlichen Leistung muss der Patient die Abrechnung auf Fehler überprüfen, da bei falschen Angaben die späteren Kosten nicht von der Krankenkasse übernommen werden.