Dieser Begriff wird im Zusammenhang mit den Kosten einer Behandlung im Zusammenhang mit Chefarzt-Leistungen verwendet. Privatpatienten müssen diese sogenannte Chefarzt-Abrechnung (Abrechnung / Chefarzt) nicht selbst tragen, hingegen müssen gesetzlich Versicherte, die derartige Leistungen beanspruchen, die Kosten selbst tragen. Eine solche Rechnung kommt beispielsweise durch die Beratung oder durch Untersuchungen des Chefarztes zustande. In der Regel aber werden Kassenpatienten allerdings nicht vom Chefarzt behandelt.Da die Behandlung oder Beratung durch einen Chefarzt eine persönliche Leistung darstellt, wird diese von den Krankenkassen nicht übernommen.