Die Kurzform ABMG bedeutet Allgemeine Bedingungen für die Maschinen- und Kaskoversicherung von fahrbaren und transportablen Geräten. Bei dieser Versicherungsform werden folgende Sachen versichert: Baumaschinen, Kräne, fahrbare Baugeräte und viele mehr. Wie bei den üblichen Versicherungen können weitere Sachen mitversichert werden, allerdings werden die zu zahlenden Beiträge dementsprechend teurer. Schäden die versichert sind: Naturgewalten, Bedienungsfehler, Diebstahl oder Brandschäden / Blitzschäden oder Explosionen. Die Kurzform ABMG wird auch für den Begriff „Autobahnmautgesetz für schwere Nutzfahrzeuge“ verwendet. Letztere beschäftigt sich mit der Erhebung von Gebühren, die zunächst bei Nutzfahrzeugen von mindestens 12 Tonnen anfallen.