In der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) müssen sich Arbeitnehmer bis zu einer bestimmten Beitragsbemessungsgrenze Pflichtversichern Übersteigt das Einkommen diese Grenze hat der Versicherte die Möglichkeit in die private Krankenversicherung (PVK) zu wechseln. Eine spätere Rückkehr in die GKV ist grundsätzlich nicht mehr – oder nur unter speziellen Voraussetzungen möglich. Die Beiträge in der PKV richten sich nach dem individuellen Leistungumfang, wünscht sich der Versicherungsnehmer spezielle Leistungen, so fällt der Beitrag dementsprechend höher aus. Ebenfalls werden höhere Beiträge bei Personen verlangt, die spezielle Risiken oder Krankheiten anzugeben haben. Bei der GKV richtet sich der Beitrag lediglich nach der Höhe des Einkommens.