Der Begriff abgekürzte Beitragszahlung wird häufig bei Lebensversicherungen bzw. Lebensrisikoversicherungen angesprochen. Wenn bei einer Versicherung der Zeitraum der Beitragszahlung kürzer ist als die Versicherungsdauer, so nennt man dies eine abgekürzte Beitragszahlung. Bei Lebensversicherungen wird dieser Weg häufig verwendet, da man dadurch an einem späteren Zeitpunkt geringere Kosten hat.Verwendet wird der Begriff abgekürzte Beitragszahlung demnach häufig bei Kapitallebensversicherungen. Die zwei Voraussetzungen für die abgekürzte Beitragszahlung ist eine Mindestbeitragszahl von 5 Jahren und eine Mindestvertragslaufzeit von 12 Jahren. Weitere Informationen siehe auch „Verkürzte Beitragszahlung“.