Die Kurzform ABE wird im Zusammenhang mit Automobilen verwendet. ABE steht für „Die Allgemeine Betriebserlaubnis“. In der ABE wird festgehalten, um was für ein Objekt es sich handelt und der jeweilige Kfz-Typ. Es besteht stets die Mitführpflicht der ABE – allerdings wird heutzutage die sogenannte EG-ABE ausgehändigt, die ursprüngliche ABE behält dennoch ihre Gültigkeit. Benötigt wird die ABE z.B für Fahrzeugteile wie Sonderräder (Alu-Felgen). In einer Verkehrskontrolle müssen diese Abänderungen vorgelegt werden und die Prüfzeichen an den jeweiligen Teilen vorhanden sein.