verpd) Alle, die nach 2012 erstmalig eine gesetzliche Altersrente bekommen, haben in der Regel eine Rentenhöhe, die unter der Hälfte des bisherigen Erwerbseinkommens liegt. Die junge Generation muss laut eines Berichts des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales mit noch weniger rechnen. Nicht zuletzt deshalb unterstützt der Staat Arbeitnehmer unter anderem bei einer privaten Altersvorsorge im Rahmen eines staatlich geförderten Riester-Vertrages mit jährlichen Zulagen. Für junge Berufsanfänger bis 25 Jahre gibt es zusätzlich zu den normalen Zulagen und Vergünstigungen auch einen Sonderbonus in Höhe von einmalig 200 Euro.
Das Rentenniveau lag bis einschließlich 2011 noch über 50 Prozent. Aktuell liegt es laut Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) bei 48,16 Prozent. Das heißt, ein Arbeitnehmer, der 45 Jahre lang so viel verdient hat wie das Durchschnittseinkommen aller gesetzlichen Rentenversicherten und dafür Rentenversicherungs-Beiträge entrichtet hat, bekommt schon jetzt weniger als die Hälfte seines bisherigen Einkommens als gesetzliche Altersrente. Das ist schon jetzt zu wenig, um damit alleine seinen bisherigen Lebensstandard im Rentenalter halten zu können.
Und für die jüngere Generation sind die Aussichten noch schlechter. Aus dem vom BMAS veröffentlichten Rentenbericht 2018 geht hervor, dass das Rentenniveau bis 2025 aufgrund der eingeführten gesetzlichen Haltelinie auf maximal 48,00 Prozent sinkt. Vorausberechnungen des Rentenberichts bis zum Jahr 2032 ergeben jedoch, dass danach das Sicherungsniveau stufenweise auf voraussichtlich 45,80 Prozent bis 2030 und sogar 44,90 Prozent bis 2032 fallen wird. Daher empfiehlt das BMAS den Bürgern im erwerbsfähigen Alter unter anderem eine private Altersvorsorge.
Riester-Rente: Die staatlich geförderte Altersvorsorge
Als Unterstützung dafür gibt es für alle gesetzlich Rentenversicherungs-Pflichtigen wie Arbeitnehmer und Auszubildende als unmittelbar Förderberechtigte mit der sogenannten Riester-Rente eine staatlich geförderte Altersvorsorge.
Gefördert werden die unmittelbar Förderberechtigten, aber auch deren Ehepartner mithilfe von Zulagen und/oder steuerlichen Vergünstigungen. Jeder Riester-Sparer erhält eine sogenannte Grundzulage in Höhe von maximal 175 Euro im Jahr.
Hat ein Riester-Sparer Kinder, für die ein Kindergeldanspruch besteht, erhält er zusätzlich für jedes Kind 185 Euro pro Jahr als Kinderzulage – für Kinder, die ab dem 1. Januar 2008 geboren sind, sind es sogar 300 Euro. Zudem kann der Riester-Sparer seine in einen Riester-Vertrag eingezahlten Beiträge bis maximal 2.100 Euro pro Jahr als Sonderausgaben steuerlich absetzen, wenn die Steuerersparnis dadurch höher ist als die Zulagen.
Einmalige Sonderzulage für junge Leute
Besonders gefördert werden nach Paragraf 84 EStG (Einkommensteuergesetz) auch junge Leute bis zum Erreichen des 25. Lebensjahres, sofern sie zu den unmittelbar Förderberechtigten – dazu gehören beispielsweise Auszubildende und Berufsanfänger – zählen. Sie erhalten zu den genannten jährlichen Zulagen und Steuervorteilen im ersten Jahr des Bestehens eines Riester-Vertrages einen sogenannten Berufseinsteiger-Bonus in Höhe von einmalig 200 Euro.
Grundsätzlich muss man, um einen Anspruch auf die maximale Zulagenhöhe zu haben, vier Prozent des sozialversicherungs-pflichtigen Vorjahreseinkommens in den Riester-Vertrag als Sparbeitrag – also Eigenbeitrag inklusive der staatlichen Zulagen – einzahlen. Bei einem geringeren Sparbeitrag gibt es eine anteilig geringere Zulagenhöhe. Um überhaupt Anspruch auf eine staatliche Riester-Förderung zu haben, beträgt der Mindesteigenbetrag 60 Euro im Jahr.
Prinzipiell ist es am besten, so früh wie möglich mit einer privaten Altersvorsorge zu beginnen, denn dann kann man längerfristig schon mit relativ kleinen monatlichen Sparbeiträgen eine ausreichende Einkommensabsicherung im Rentenalter erreichen. Welche Ansparvarianten neben der Riester-Rente diesbezüglich individuell sinnvoll sind, darüber informiert auf Wunsch ein Versicherungsfachmann.