Grundsätzlich hat der Arbeitgeber die Aufgabe dafür zu sorgen, dass die Beiträge seiner versicherungspflichtigen Arbeitnehmer an die Krankenkasse gezahlt werden. Wenn der Arbeitgeber aber nun seiner Zahlungsverpflichtung nicht nachkommt oder die Zahlungen zu einem verspäteten Zeitpunkt leistet, dann ist von einem Zahlungsverzug die Rede. Für den einzelnen Arbeitnehmer hat ein solcher Zahlungsverzug keine negativen mitgliedschaftsrechtlichen Folgen, allerdings sind zusätzliche Kosten damit verbunden, da Säumniszuschläge erhoben werden. Arbeitnehmer in einer privaten Krankenversicherung allerdings sind für die Zahlung ihrer Beiträge selbst verantwortlich. Sollte sie in Zahlungsverzug geraten und das mehrfach, dann besteht ein Kündigungsrecht seitens des Versicherers.