Versicherte der gesetzlichen Krankenversicherung haben einen Anspruch auf regelmäßige Vorsorgeuntersucheungen. Diese werden ab einem bestimmten Alter von der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen. So haben zum Beispiel Versicherte ab 20 Jahrenn höchtens einmal jährlich den Anspruch auf eine Untersuchung zur Früherkennung von Krebserkrankungen.