Versicherte der privaten Krankenversicherung haben einen Anspruch auf regelmäßige Vorsorgeuntersucheungen. Diese werden wie bei der gesetzlichen Krankenversicherung ab einem bestimmten Alter übernommen.
Versicherte der privaten Krankenversicherung haben einen Anspruch auf regelmäßige Vorsorgeuntersucheungen. Diese werden wie bei der gesetzlichen Krankenversicherung ab einem bestimmten Alter übernommen.