Unter Vorsorgemaßnahmen versteht man Mutterschaftsvorsorgeleistungen, Leistung der ärztlichen Behandlung und die Versorgung mit Arznei-, Verband-, Heil- und Hilfsmitteln. Reichen diese Maßnahmen nicht aus um eine Schächung der Gesundheit oder einer Gefährdung der gesundheitlichen Entwicklung entgegenzuwirken, kann eine ambulante Vorsorgekur übernommen werden.