In der Regel besteht Versicherungsschutz erst nach abgeschlossener Risikoprüfung. Durch die vorläufige Versicherung ist eine Versicherungsschutz bis zum Wirksamwerden des Versicherungsschutzes der beantragen Versicherung möglich.
In der Regel besteht Versicherungsschutz erst nach abgeschlossener Risikoprüfung. Durch die vorläufige Versicherung ist eine Versicherungsschutz bis zum Wirksamwerden des Versicherungsschutzes der beantragen Versicherung möglich.