Bei der Zulassung eines PKW muss eine Versicherung nachgewiesen werden. Die Versicherung gibt für den PKW eine Deckungszusage. Diese wird als vorläufige Deckung bezeichnet.
Bei der Zulassung eines PKW muss eine Versicherung nachgewiesen werden. Die Versicherung gibt für den PKW eine Deckungszusage. Diese wird als vorläufige Deckung bezeichnet.