Unter Verweisung versteht man die Übergabe eines Rechtsstreits an ein anderes Gericht. Die Regelungen zu dieser Übergabe finden sich in der Prozessordnung.
Unter Verweisung versteht man die Übergabe eines Rechtsstreits an ein anderes Gericht. Die Regelungen zu dieser Übergabe finden sich in der Prozessordnung.