Vertragszahnärzte nehmen durch ihre Zulassung an der vertragszahnärztlichen Versorgung durch eine eigene Praxis oder einer dementsprechenden tätigkeit im Krankenhaus teil.
Vertragszahnärzte nehmen durch ihre Zulassung an der vertragszahnärztlichen Versorgung durch eine eigene Praxis oder einer dementsprechenden tätigkeit im Krankenhaus teil.