Unter vertragsärztlicher Versorgung versteht man die Versorgung der Mitglieder der gesetzlichen Krankenkassen durch zur vertragsärztlichen Versorgung zugelassener Vertragsärzte. Zur vertragsärztlichen Versorgung gehören unter anderem die zahnärztlich und ärztliche Behandlung, Maßnahmen zur Füherkennung, Heilmittel, Hilfsmittel oder Verordnung von häuslicher Pflege.