Alle Pflichten die dem Versicherungsnehmer im Bezug auf den abgeschlossenen Versicherungsvertrag zukommen werden vertragliche Obliegenheiten genannt. So muss ein Kfz-Versicherer wenn eine Obliegenheitsverletzung vorliegt. Wurde der Wagen zum Beispiel zu einem anderen Zweck genutzt als im Vertrag angegeben liegt eine Obleigenheitsverletzung vor.