Es besteht kein besonderer Abschnitt bezüglich der privaten Krankenversicherungen im Verisicherungsvertragsgesetz (VVG). Siehe dazu Rechtsgrundlagen der privaten Krankenversicherungen.
Es besteht kein besonderer Abschnitt bezüglich der privaten Krankenversicherungen im Verisicherungsvertragsgesetz (VVG). Siehe dazu Rechtsgrundlagen der privaten Krankenversicherungen.