Ein Versicherungsverhältnis besteht bis zur Kündigung des Vetrages. Eine Kündigung muss immer schriftlich erfolgen. Es gibt bei den privaten Krankenversicherungen die ordentliche und die außerordentliche Kündigung. Grundsätzlich gilt die Kündigung erst bei Eingang beim Versicherer. Siehe dazu auch bei Kündigung wegen Rücktritt, Orentliche Kündigung der PKV, Kündigung wegen Beitragsanpassung.