Unter der Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit (VVaG) versteht man eine Rechtsform für Versicherer. Die rechtlichen Regelungen für die VVaG sind im Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG) aufgeführt.
Unter der Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit (VVaG) versteht man eine Rechtsform für Versicherer. Die rechtlichen Regelungen für die VVaG sind im Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG) aufgeführt.