Die Versicherungssteuer wird auf alle Versicherung erhoben. Ausgenommen hiervon sind die Sozialversicherungen, Lebensversicherungen und private Krankenversicherungen.
Die Versicherungssteuer wird auf alle Versicherung erhoben. Ausgenommen hiervon sind die Sozialversicherungen, Lebensversicherungen und private Krankenversicherungen.